Einen Plan der EU-Kommission gegen hohe Strompreise haben die EU-Energieminister:innen am Freitag angenommen. Dieser beruht auf vier Säulen:
- Erstens gilt für Produzenten von Strom aus erneuerbaren Energien, Atomenergie und Kohle bis Ende Juni 2023 eine verpflichtende Erlösobergrenze von maximal 180 Euro pro Megawattstunde.
- Zweitens einigte sich der Rat auf das Ziel, den Gesamtbruttostromverbrauch freiwillig um zehn Prozent zu senken, sowie zu Spitzenzeiten verbindliche um fünf Prozent.
- Drittens wird eine Sonderabgabe auf Gewinne von Energieunternehmen eingeführt. Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebetriebe sollen eine Zusatzabgabe in Höhe von 33 Prozent auf Gewinne zahlen, die mehr als 20 Prozent über dem Durchschnitt von 2019 bis 2021 liegen.
- Viertens einen Strompreis für kleine und mittlere Unternehmen, der unter den Selbstkosten liegt.
Bernd Weber bewertet, auf Anfrage vom Tagesspiegel Background, die Idee der EU einen neuen Bezugspunkt für die Preisbildung von LNG zu schaffen wie folgt: „Grundsätzlich könnte ein solcher Index helfen, die Preise in physischen Langfristverträgen in der aktuellen Lage zu senken. Er könnte hier wie eine Art dynamischer EU-Gaspreisdeckel wirken, ohne Gefahr zu laufen LNG-Importe vom Weltmarkt nicht mehr sicherstellen zu können.“
Allerdings bleibe die Frage weiter offen, wie das knappe Gas zwischen den Mitgliedsstaaten verteilt werde.
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